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Wann Sie ein Baubuch für fliegende Bauten benötigen
Sie brauchen kurzfristig einen zusätzlichen Lagerraum auf Ihrem Werksgelände? Sie möchten in Ihrem Wohnort ein Fest mit Fahrgeschäft für die Kinder organisieren? Rein organisatorisch kein Problem. Zelt mieten beim Verleiher, die benötigte Einrichtung hineinstellen und schon kann es losgehen. Zumindest in der Theorie. In Wirklichkeit dürfen Sie eine solche Anlage natürlich nicht einfach so hinstellen, sondern benötigen eine Erlaubnis mit Ausführungsgenehmigung. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten.
Wann darf man ein Zelt aufstellen?
Ein Zelt gilt nach deutschem Recht als sogenannter fliegender Bau. Jedes Bundesland hat bestimmte Größenvorgaben aufgestellt, ab deren Überschreitung eine Erlaubnis für die Errichtun notwendig ist. Allgemein sind es 75m² oder die Frage, ob es mehrgeschossig ist. In diesem Zusammenhang hört man dann die Begriffe:
- Baubuch
- Prüfbuch
- Ausführungsgenehmigung
Sie alle meinen zum Glück das Gleiche, so dass Sie nicht jedes einzeln benötigen. Mit Hilfe solcher Maßnahmen versucht der Gesetzgeber sicherzustellen, dass Menschen in solchen fliegenden Bauten später nicht zu Schaden kommen.
Wenn Sie vor haben solche mobilen bauliche Anlagen aufzustellen, deren Größenkategorie genehmigungspflichtig ist, dann sollten Sie folgendes beachten:
Zuerst muss ein Plan erstellt werden darüber, wie die Konstruktion aussieht. Darin werden sämtlichen Bauteile und deren Einsatz verzeichnet. Zum Beispiel wird erfasst, ob Sie das Zelt auf ein Fundament stellen, oder Erdnägel verwenden, um es stabil zu halten. Welche Höhe die Außenwände haben, wo die Stützen sein werden usw. Einfach alles. Dieser Plan wird beim Bauamt eingereicht. Sie kümmern sich auch um solche Anlagen, nicht nur feste Gebäude. Dort muss für das erste Mal der Plan abgesegnet werden.
Beim ersten Aufbau, muss zudem ein zertifizierter Sachverständiger gerufen werden, der das Ergebnis vor Ort kontrolliert hinsichtlich der Statik und der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Beim TÜV Nord oder TÜV SÜD finden Sie Gutachter, die auf fliegende Bauten spezialisiert sind.
Wichtig zu wissen ist, dass die Vorschriften immer strenger werden, wenn viele Menschen die Räumlichkeiten benutzen. So gelten für bauliche Anlagen, die als Fahrgeschäfte genutzt werden, sehr rigide Vorgaben. Zudem muss die Elektrik und die Mechanik gesondert überprüft werden.
Ist das Ergebnis positiv, dann erhalten Sie für die Anlage die Ausführungsgenehmigung und dürfen es nutzen. Im Prüfbuch wird das verzeichnet.
Beachten Sie dabei, dass fliegende Bauten nur über einen bestimmten Zeitraum stehen dürfen. Nach einigen Monaten kann es sein, dass sie es wieder abbauen und neu aufstellen müssen, um die Vorgaben einzuhalten.
Das klingt zwar nach viel Aufwand, aber ist immer noch günstiger als eine Immobilie zu bauen. Zudem benötigen Sie die Ausführungsgenehmigung nicht immer wieder neu, wenn die Anlage wieder aufgestellt wird. Sofern Sie sie exakt nach dem gleichen Plan aufstellen, dürfen Sie die Konstruktion in den meisten Fällen mit der selben Ausführungsgenehmigung fortführen.Beziehungsweise muss kein neuer Gutachter zur Abnahme kommen.
Fazit „Fliegende Bauten“
Fliegende Bauten, gerne auch Zelt genannt, sind eine gute Möglichkeit, um an nahezu jedem erdenklichen Ort eine Veranstaltung durchführen zu können. Im gewerblichen Bereich dienen sie meist dazu, um sich die Kosten für zusätzliche Immobilien zu sparen. Zum Beispiel dann, wenn saisonal bedingt etwas mehr Lagerraum für Material oder Produktionsmittel erforderlich ist.
Sobald fliegende Bauten eine bestimmte Größe überschreiten, ist eine Ausführungsgenehmigung notwendig. Erteilt wird sie vom Bauamt. Hat die Gemeinde keine Bauaufsichtsbehörde, dann ist normalerweise das Landratsamt zuständig. Mit einem Prüfbuch werden sämtliche Pläne und Berichte der baulichen Anlage verzeichnet. Um auf diesem Gebiet Schwierigkeiten bei der Genehmigung zu vermeiden, sollten Sie bei der Planung der Anlage einen erfahrenen Profi ans Werk lassen.
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